Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fa. MASTER GUIDING Inh. Jörg Dobke

(www.masterguiding-ruegen.de)

 

 

Vorbemerkung:

Diese Geschäftsbedingungen regeln über zwingende gesetzliche Bestimmungen hinausgehend das Rechtsverhältnis zwischen MASTER GUIDING Jörg Dobke ( nachfolgend: MG) und dem/den jeweiligen Vertragspartner(n) (nachfolgend: V) über die Durchführung von Angeltouren unter Gestellung eines Bootsführers und Angelguides zum Zwecke des Fischfangs unter professioneller Anleitung.

 

1. Zustandekommen des Guidingvertrages

Auf Anfrage wird MG ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages erstellen und V zuleiten. Durch MG erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des im Angebot genannten Termins zu den niedergelegten Leistungen.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes/Buchungsbestätigung per Telefax oder E-Mail und gleichzeitige fristgerechte sofortige Anzahlung in Höhe von 50 % des Buchungsbetrages durch V zustande. Die Endzahlung in Höhe der zweiten 50 % hat bis längstens des im Angebot/Buchungsbestätigung genannten Zahlungstermin, eingehend auf dem Konto von MG, zu erfolgen.

 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von MG ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß Angaben in dem Angebot/Buchungsbestätigung und im Übrigen aus den allgemeinen Informationen auf der Website von MG. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen verändern und/oder ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen der von MG geschuldeten Einzelleistungen vom vereinbarten Inhalt des Gesamtvertrages, die bei Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens durch MG notwendig werden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den grundsätzlichen Leistungsinhalt der gebuchten Angeltour nicht beeinträchtigen. Die Festlegung der Abänderung obliegt dem Pflichtgemäßen Ermessen von MG. Eventuelle für V bestehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MG wird V über jede notwendig werdende Leistungsänderung oder- abweichung unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

3. Rücktritt des Kunden

V steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag jederzeit zu. Bei Rücktritt von V, kann MG Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch von MG ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglich anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Ein Nichtantritt zum festgesetzten Reisetermin wird mit einer Stornierung gleichgesetzt. Die Kosten für Stornierung/Nichtantritt zur gebuchten Tour betragen:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 %
- bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %
- bis   7 Tage vor Reiseantritt 80 %
- ab 7 Tage vor vereinbartem Tourtermin 100 %

Die Stornierung/Rücktritt durch V ist nur in schriftlicher oder elektronischer Form gültig. MG empfiehlt im Zweifel den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Es bleibt V unbenommen den ausdrücklichen Nachweis zu führen, dass MG ein wesentlich geringerer Schaden als der sich aus der Stornierung ergebende entstanden ist.

Für die Fristenberechnung sind die Bestimmungen der § 186 ff. BGB maßgebend. Vorstehende Regelung gilt nicht für Umbuchungs- oder Ausweichtermine. Auf Ziff. 5 der AGB wird in diesen Fällen verwiesen.

 

4. Rücktritt/Kündigung durch MG

Die vereinbarten Zahlungsfristen sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen durch V ist MG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen. Auf eine Nachfristsetzung kommt es nicht an.

 

5. Schlechtwetterregelung/Unmöglichkeit

MG weist darauf hin, dass die veranstalteten Angeltouren auf den Boddenrevieren und in der Ostsee stark vom Wettergeschehen abhängig sind. MG hat hierbei insoweit die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten seiner Kunden in pflichtgemäßem Ermessen zu beachten. Um die Qualität, Sicherheit und den Erfolg der verabredeten Leistung zu gewährleisten, erfolgt längstens 2 Tage vor Anreise und/oder Tourbeginn eine Einschätzung der Wetterlage durch MG. Auf dieser Grundlage wird die Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung überprüft.

Sollte die vereinbarte Leistung, ganz oder teilweise, aufgrund von Windbedingungen, Wetterwarnungen und/oder anderen Ereignissen sowie Krankheit unmöglich werden, wobei die alleinige Entscheidung hierüber MG obliegt, wird MG in Absprache mit V geeignete Ausweichtermine bzw. alternative Leistungen (andere Produkte von MG) anbieten und mit V eine Umbuchung verabreden. V steht aus oben genannten Gründen kein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht zu. Im Falle der ganz oder teilweise notwendigen Absage darf MG an V zunächst 3 Nachholangebote unterbreiten.

Rückerstattungen auf den bereits bezahlten Reisepreis durch V werden nur geleistet, wenn die 3 von MG genannten Ausweichtermine innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab vorgesehenem Leistungsbeginn, nicht zustandekommen oder das Nichtzustandekommen von V nicht zu vertreten ist. Kommt innerhalb vorbezeichneter Frist, unter Beachtung obenstehender Bestimmungen, ein Ausweichtermin nicht zustande, so kann V eine Rückerstattungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrages verlangen.

 

6. Abbruch einer geführten Angeltour

Der verantwortliche Schiffsführer ist dazu berechtigt, eine laufende Tagestour abzubrechen bei z.B.: Seekrankheit, unverhofft eintreffendem schlechten Wetter, Meuterei oder anhaltendes Fehlverhalten eines Teilnehmers gegen den Schiffsführer und höherer Gewalt. Bei Abbruch durch den Schiffsführer aus vorstehend genannten Gründen (diese sind nicht abschließend) ist die Tour vollumfänglich und ohne Abzüge zu bezahlen.

Abzüge durch wetterbedingte Ausfallzeiten sind in vorgenannten Fällen nicht statthaft.

 

7. Nutzungsrechte für Fotographien die während einer Tour entstehen

Teilnehmer stimmen zu die Rechte an von MG gefertigten Fangfotos an MG abzutreten. V räumt MG zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung der Fotos, die ausschliesslich für die Homepage und /oder für Werbedrucksachen von MG genutzt werden, ein. V kann die Abtretung vorbezeichneter Rechte durch schriftliche Erklärung, die vor Tourbeginn bei MG eingegangen sein muss, verweigern.

 

8. Nutzung von Angelausrüstung von MG

Leihangeln, Angelzubehör, Kunstköder, Touristenfischereischeine/Gewässerkarte, Kunstköder, Würmer oder Verpflegung sind gesondert an MG zu vergüten. Kunstköder sind grundsätzlich Verbrauchsmaterial und werden dementsprechend nach Tourende in bar vom verantwortlichen Schiffsführer an den betreffenden Teilnehmer berechnet. Sämtliches von MG zur Verfügung gestelltes Angelmaterial, das vom Teilnehmer abgerissen, zerstört, versenkt oder beschädigt wurde, ist an MG bei Beendigung der Tour in bar zu ersetzen.

 

9. Haftung für minderjährige Teilnehmer

Teilnehmer haften für Minderjährige in ihrer Begleitung für welche Sie die Obhuts- und Aufsichtspflichten haben.

 

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vertragsleistungen müssen von V innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistungserbringung schriftlich gegenüber MG geltend gemacht werden. Nach Ablauf vorgenannter Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Fristen unverschuldet nicht eingehalten werden konnten. Ansprüche sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen.

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Tag, an dem die Vertragsleistung enden sollte.

 

11. Haftung

MG haftet für technische Defekte an seinem Anlagevermögen nur, wenn ein derartiger Defekt die Fahrt ganz oder teilweise unmöglich macht. Insoweit hat V Anspruch auf Rückerstattung seiner (anteiligen) Buchungskosten.

Weitergehende Ersatzansprüche (z. B. Reise- und Übernachtungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz für entgangene Urlaubstage etc.) sind ausgeschlossen. Im Übrigen haftet MG für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Anlagevermögen oder Personenschäden abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für darüber hinausgehende Ansprüche haftet MG nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, vertragswesentliche Hauptpflichten wurden verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten aller von MG eingesetzten Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen.

 

12. Schlussbestimmungen

a. Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Verzicht oder Abänderung dieser Schriftformklausel

b. Alle Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden und/oder dieser Vertrag Regelungslücken enthält, so gelten als Ersatz bzw. zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zwecke dieser allgemeinen Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelungslücken gekannt hätten.

d. Ist V eine juristische Personen, so gilt mit dieser als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von MG zuständige Gericht als verbindlich vereinbart.

e. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss dieses Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

f. Leistungs- oder Erfüllungsort der Vereinbarung ist der Sitz von MG.